Grundpflege

§ 36 SGB XI

Was ist das?

Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung für pflegebedürftige Menschen. Diese führen wir im Rahmen der SGB XI-Pflegeleistungen durch.

Die Grundpflege umfasst:  Körperpflege, Ausscheidungen (Harnlassen, Stuhlgang), ErnährungMobilitätVorbeugung (Prophylaxen) und die Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation.

Entlastungs- und Betreuungsleistungen

§45b SGB XI

Was ist das?

Pflegebedürftige Menschen haben ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf haushaltsnahe Dienstleistungen, sofern sie ambulant versorgt werden. Diese Leistung umfasst zum Beispiel die Hilfe im Haushalt, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste und Botengänge.

Verhinderungspflege

§39 SGB XI

Was ist das?

Ab einem Pflegegrad 2 haben Sie einen Anspruch auf die Verhinderungspflege. Wenn Ihre Pflegeperson verhindert ist, übernehmen wir Ihre Pflege. Sie sind nicht allein.

Hauswirtschaftliche Versorgung

§36 SGB XI

Was ist das?

Die hauswirtschaftliche Versorgung ist ein Teil der Pflegeleistungen im SGB XI. Diese Leistung steht einem pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Behandlungspflege

SGB V

Was ist das?

Diese Leistungen stehen einer Person mit und ohne Pflegegrad zu. Leistungen der Behandlungspflege sind von einem Arzt zu verordnen. Dazu zählen zum Beispiel die Versorgung von Wunden, Injektionen oder Medikamentengaben.

Geldleistung

Pflegegeld

Was ist das?

Wenn Sie die Einstufung in einen Pflegegrad beantragen, können Sie aus verschiedenen Leistungen wählen. Bei Geldleistung erhalten Sie 40% des Pflegegeldes monatlich auf Ihr Konto überwiesen. In diesem Fall wird die Pflege von  Angehörigen oder Bekannten sichergestellt. 

Sachleistungen

Pflege

Was ist das?

Die Sachleistung ist eine weitere Option, die Sie in Ihrem Antrag auf Pflege beantragen können. Sie bekommen kein Pflegegeld ausgezahlt, sondern bekommen Hilfe von einem professionellen ambulanten Pflegedienst.

Kombinationsleistungen

Pflegegeld & Pflegesachleistung

Was ist das?

Kombinationsleistung, auch Kombinationspflege oder Kombipflege genannt, meint in der Pflege die Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Nach § 38 SGB XI haben pflegebedürftige Versicherte die Möglichkeit, neben der ambulanten Pflege durch Angehörige, einen Pflegedienst zu beauftragen.

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