Wenn der medizinische Dienst der Krankenkassen (MD) den Pflegegrad 5 feststellt, dann ist die betreffende Person erheblich in Ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Daher ist sie bei der Pflege und Versorgung auf Hilfe durch Angehörige und/oder einen ambulanten Pflegedienst angewiesen.

Sobald die Einstufung in den Pflegegrad 5 abgeschlossen ist, steht Ihnen eine Reihe an unterschiedlichen Leistungen zu, um der Pflegesituation gerecht zu werden. Diese Leistungen werden von der Pflegekasse übernommen.

Zur häuslichen Pflege und Betreuung zählen alle Maßnahmen der körpernahen Pflege, Hilfe bei der Haushaltsführung sowie pflegerische Betreuungsmaßnahmen.

125 EUR

Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI

Info

Dieser Betrag kann auch für z.B. Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege oder Pflegesachleistungen eingesetzt werden. 

Wir beraten Sie gerne!

2095 EUR

Pflegesachleistungen nach §36 SGB XI

Info

Dieser Betrag dient zur Finanzierung eines Pflegedienstes. Er ist nicht auszahlungsfähig. 

Wir beraten Sie gerne!

Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige sollen, wie der Name bereits vermuten lässt, Ihre pflegenden Angehörigen entlasten. Dazu zählen Leistungen wie: Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege oder Verhinderungspflege. 

∅ 202 EUR

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI &
Kurzzeitpflege nach §42 SGB XI

Info

Durchschnittlicher Monatsbetrag. Die Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege  wird über ein ganzes Jahr berechnet und kann anteilig umgewidmet oder verdoppelt werden.

Wir beraten Sie gerne!

1995 EUR

Tages- und Nachtpflege nach §41 SGB XI

Info

Der Betrag wird zur Entlastung der pflegenden Angehörigen für Tages- oder Nachtpflege verwendet. Dieser Betrag ist nicht auszahlbar und wird zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistungen gewährt.

Wir beraten Sie gerne!

Unter zusätzlichen Leistungen versteht man die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. 

40 EUR

Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
nach §40 SGB XI

Info

Pflegehilfsmittel unterstützen und schützen die pflegende Person.

Wir beraten Sie gerne!

4000 EUR*

Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung
des Wohnumfelds nach §40 SGB XI

Info

Der Zuschuss kann Ihnen je Maßnahme gewährt werden. Dazu zählen zum Beispiel ein Treppenlift oder ein seniorengerechter Badumbau.

Wir beraten Sie gerne!

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung