In nur 4 Schritten zur kostenlosen Haushaltshilfe

Ab Pflegegrad 1 | während und nach der Schwangerschaft | bei Erkrankung | nach Operationen

1. Kontakt

Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir prüfen gerne, ob Sie Anspruch auf eine kostenfreie Haushaltshilfe haben.

2. Beratung

Wir informieren Sie über unsere Leistungen und die Möglichkeiten der Kostenübernahme – und übernehmen die komplette Abwicklung mit den Kostenträgern.

3. Hilfe Zuhause

Nach der organisatorischen Klärung beginnt die Unterstützung durch unsere geschulte Haushaltshilfe direkt bei Ihnen vor Ort.

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4. Haushaltshilfe mit Pflegedienst-Option

Bei gesundheitlichen Veränderungen kommt auf Wunsch ein professioneller Pflegedienst zur Haushaltshilfe hinzu.

0231 333 80 84

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Unsere Leistungen im Überblick

Pflegebedürftig

Mit einer anerkannten Pflegestufe können Sie Anspruch auf eine kostenfreie Haushaltshilfe haben. Wir unterstützen Sie im Alltag – zuverlässig, entlastend und direkt bei Ihnen vor Ort.
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Schwankerschaft & Entbindung

Wenn Sie während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Unterstützung brauchen, kann eine Haushaltshilfe helfen. Die Kosten übernimmt in vielen Fällen die Krankenkasse – wir beraten Sie gern und kümmern uns um alles Weitere.
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Krankheit

Fällt Ihnen der Haushalt krankheitsbedingt schwer? In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Wir unterstützen Sie schnell und zuverlässig – damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
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Operation oder Unfall

Nach einem Unfall oder Eingriff ist körperliche Schonung besonders wichtig. Eine Haushaltshilfe unterstützt Sie in dieser Zeit – oft übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Wir helfen schnell und unkompliziert weiter.
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Rund um das Thema Haushaltshilfe

Wir suchen dich!

Jobs rund um die Haushaltshilfe

Fragen rund um Haushalts- & Alltagshilfe

In Deutschland haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Haushalt nicht selbst führen können – z. B. bei Krankheit, nach einer Operation, in der Schwangerschaft oder bei chronischen Beschwerden. Voraussetzung: Es lebt keine andere Person im Haushalt, die übernehmen kann.

Der Anspruch wird individuell geprüft und erfordert in der Regel eine ärztliche Bescheinigung oder einen Pflegegrad.

Kostenübernahme:

  • Krankenkasse: bei kurzfristiger Erkrankung oder Schwangerschaft (meist bis zu 4 Wochen, Verlängerung möglich)

  • Pflegekasse: bei anerkanntem Pflegegrad

Nein, es besteht keine Vertragsbindung.
Wenn Sie unsere Unterstützung nicht mehr in Anspruch nehmen möchten, genügt eine kurze Mitteilung an unsere Bezirksleitung oder unser Büro.

Unsere Kunden unterschreiben lediglich eine Abtretungserklärung – kein Vertrag. Diese enthält nur die nötigen Angaben wie Name, Anschrift, Pflegekasse, Versicherungsnummer, Pflegegrad, aktuelles Guthaben und die Datenschutzerklärung.

Sie können die Zusammenarbeit jederzeit unkompliziert beenden.

Monatlich stehen Ihnen 131 Euro Entlastungsbetrag zur Verfügung.
Unsere geschulten Mitarbeitenden prüfen außerdem, welche weiteren Leistungen aus der Pflegeversicherung für Sie infrage kommen. So erhalten Sie in der Regel 8 bis 10 Stunden Unterstützung pro Monat – komplett finanziert über Ihre Pflegekasse.

Ja, auf jeden Fall!
Da wir keine pflegerischen Leistungen übernehmen und Pflegedienste oft nur wenig Zeit haben, ist die Kombination beider Angebote sehr sinnvoll. Der Pflegedienst kümmert sich um die medizinische Versorgung – wir übernehmen alles, was im Haushalt liegen bleibt.

Im elften Buch des Sozialgesetzbuches (§ 45 b SGB XI) ist festgeschrieben, dass alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1, Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € monatlich haben. Bis zu 1.572 € im Jahr. Der Entlastungsbetrag ist eine zusätzliche Sachleistung, die nicht auf das Pflegegeld oder andere Leistungen angerechnet wird. Die Höhe des Entlastungsbetrags ist für alle Pflegegrade gleich.

Nicht genutzte Entlastungsleistungsbeträge eines Monats können angespart werden und summieren sich bei der Pflegekasse. Diese können später vollumfänglich genutzt werden. Der Anspruch auf nicht genutzte Beträge verfällt in der Regel erst zum 30.06. des Folgejahres.

Ja, das ist uns wichtig!
Wir bemühen uns, Ihnen möglichst immer die gleiche Helferin zu schicken – für Vertrauen, Verlässlichkeit und ein gutes Gefühl bei der Unterstützung im Alltag.

Beim Erstgespräch mit unseren Teamleitern füllen Sie eine Abtretungserklärung aus.
Anschließend nehmen wir Kontakt mit Ihrer Pflegekasse auf und klären, welche Leistungen Ihnen zustehen. Die Abtretungserklärung genügt, um die Entlastungsleistungen dauerhaft direkt mit Ihrer Pflegeversicherung abzurechnen.

Bei kurzfristiger Abwesenheit der Haushaltshilfe
In der ersten Woche der Abwesenheit wird in der Regel keine Vertretung gestellt. Wenn Sie in dieser Zeit dringend Unterstützung benötigen, melden Sie sich bitte bei uns.

Ab der zweiten Woche organisieren wir – in Absprache mit Ihnen – eine Ersatzhelferin, bis Ihre gewohnte Betreuung zurück ist.

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Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

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