Haushaltshilfe für Pflegebedürftige

individuell & zuverlässig

Unsere engagierten Haushaltshilfen und Alltagsbegleiter unterstützen Sie zuverlässig bei allem, was im Haushalt anfällt – von der Reinigung über das Wäschewaschen bis hin zum Kochen und der gemeinsamen Mahlzeit. Die Hilfe wird individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt – dabei steht der menschliche Kontakt stets im Mittelpunkt.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf 131 € monatlich über den sogenannten Entlastungsbetrag. Wird dieser nicht genutzt, sammelt sich ein Guthaben bei Ihrer Pflegekasse an – bis zu 2.358 € (18 Monate) können so zur Verfügung stehen und bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Ihre Zufriedenheit zählt

Unsere Leistungen sind vielseitig – und wir lernen täglich dazu. Sollte einmal etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit laufen, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Teamleitung. Gemeinsam finden wir schnell eine gute Lösung.

Was unsere Haushaltshilfe für Sie übernimmt

Ihre Ansprüche auf Haushaltshilfe bei Pflegebedürftigkeit im Überblick

Unsere geschulten Haushaltshilfen unterstützen Pflegebedürftige zuverlässig bei allen alltäglichen Aufgaben im Haushalt – individuell abgestimmt und mit Herz. Für viele Angehörige bedeutet das eine spürbare Entlastung im oft kräftezehrenden Pflegealltag. So bleibt mehr Zeit für Erholung, Beruf und persönliche Freiräume. Wir stehen an Ihrer Seite und helfen dort, wo Unterstützung gebraucht wird.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag – monatlich 131 €, finanziert durch die Pflegekasse. Ein zusätzlicher Antrag ist in der Regel nicht nötig, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits festgestellt wurde. Diese Leistungen dienen der hauswirtschaftlichen Unterstützung und ermöglichen Angehörigen regelmäßige Auszeiten. Ein wichtiger Baustein, um Pflege zu Hause dauerhaft zu ermöglichen.

Ob Kochen, Reinigen, Wäschepflege oder gemeinsame Mahlzeiten – die Entlastungsleistungen helfen dabei, den Alltag für Pflegebedürftige leichter zu gestalten. Gleichzeitig entlasten sie Angehörige spürbar und schaffen wertvolle Pausen. Auch Tages- und Kurzzeitpflege können darüber abgerechnet werden. So bleibt die Pflege im vertrauten Umfeld möglich – mit mehr Freiraum für alle Beteiligten.

Wird der monatliche Entlastungsbetrag nicht ausgeschöpft, sammelt sich das Guthaben automatisch bei der Pflegekasse. Bis zu 2.358 € (18 Monate × 131 €) können so zur Verfügung stehen – nutzbar bis zum 30. Juni des Folgejahres. Dieses Budget kann vollständig für unsere Haushaltshilfen eingesetzt werden. Lassen Sie Ihr Guthaben nicht verfallen – wir beraten Sie gern!

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