Die aktive Mitarbeit bei der Durchführung der individuell geplanten Pflege und Betreuung auf der Grundlage des Pflegeleitbilds/ -konzepts, der Maßnahmenplanung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Vereinbarungen im Rahmen des SGB XI. Die Erfüllung der übertragenen Pflege- und Betreuungsaufgaben nach aktuell anerkannten pflegerischen/medizinischen Erkenntnissen. Die Durchführung der ärztlich verordneten medizinischen Behandlung im Rahmen der nach § 132, §132a SGB V mit den Krankenkassen vereinbarten Verträgen.